Prämien sparen
Ausschluss der Unfalldeckung | Wenn Sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind Sie über den Arbeitgeber gemäss Unfallversicherungsgesetz gegen Berufs- und Nichtsberufsunfälle versichert. Die Unfalldeckung kann somit von der obligatorischen Grundversicherung ausgeschlossen werden. Die Prämien für die Unfalldeckung entfällt. |
Wählen einer höheren Franchise | In der Grundversicherung beträgt die Franchise für Erwachsene (ab 19. Altersjahr) Fr. 300.– und für Kinder (bis 18. Altersjahr) Fr. 0.–. Durch die Wahl einer höhere Franchise von Fr. 500.–, 1’000.–, 1’500.–, 2’000.– oder 2’500 .– bei Erwachsenen und Fr. 100.–, 200.–, 300.–, 400.–, 500.– oder 600.– bei Kindern gewährt die Krankenkasse einen Prämienrabatt. |
Selbstbehalt bei Zusatzversicherungen | Wenn sie einen Selbstbehalt für den halbprivaten oder privaten Spitalaufenthalt vereinbaren, können sie je nach gewählter Variante zwischen 10 und 70% der Prämie einsparen. Die Kassen bieten unterschiedlich hohe Rabatte für den gleichen Selbstbehalt an. |
Hausarzt-Modell | Ein Hausarztnetzwerk ist ein regionaler Zusammenschluss von frei praktizierenden Allgemeinpraktikern. Aus einer vorgegebenen Arztliste wählt der Versicherte einen Arzt aus. Hiermit verzichtet der Versicherte auf die freie Arztwahl. Der Versicherte muss sich immer zuerst vom Hausarzt behandeln lassen – Ausnahme bei Notfällen und meist für den Kinderarzt und Gynäkologen. Erst wenn es die Behandlung erfordert, werden die Versicherten dem Speziallisten überwiesen. Die Prämien können reduzieren sich dadurch. |
HMO-Modell | Bei einer HMO handelt es sich um eine Organisation von Ärzten, die sich in einer Gruppenpraxis organisieren. Im HMO-Zentrum sind neben Allgemeinpraktikern teilweise auch Fachärzte sowie Therapeuten diverser Fachrichtungen tätig. Bei diesem Modell suchen Sie immer zuerst Ihren Arzt in der HMO-Praxis auf (ausser in Notfällen). Falls nötig, werden Sie von dort an Spezialisten (wo vorhanden innerhalb der HMO-Praxis, ansonsten ausserhalb) weiter verwiesen. |
weitere Modell | Verschiedene Versicherer bieten Modelle an, welche vor jedem Arztbesuch eine telefonische medizinische Beratung vorsehen. Diese Einschränkung erlaub Ihnen ebenfalls, Prämien zu sparen.
Bonus-Versicherung: Die Prämie wird mit jedem Jahr, in dem Sie sich keine Leistungen vergüten lassen, gesenkt. Die Ausgangsprämie ist 10% höher als die ordentliche Prämie und die Franchise kann nicht erhöht werden. Die Prämie kann innerhalb von 5 Jahren auf die Hälfte der Ausgangsprämie sinken. |
Trennung von Grund- und Zusatzversicherung | Bei dem Wechsel der obligatorischen Grundversicherung kann die bisherige Krankenkasse die Kündigung der freiwilligen Zusatzversicherungen nicht erzwingen. Für Leute, die alters- oder krankheitshalber keinen Zusatz mehr versichern könnten, ist dies ein wesentlicher Vorteil. Die Grundversicherung kann grundsätzlich jedes Jahr ohne Deckungsverluste gewechselt werden. Suchen Sie sich einen Grundversicherer der Ihnen günstige Prämien anbietet. Die Leistungen sind bei allen Krankenkassen identisch. |
Kollektiv-Verträge | Die Krankenkassen bieten im Rahmen der Zusatzversicherung Kollektiv-Verträge an. Die Verträge bieten Prämienvergünstigungen an. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber oder Berufsverband, ob ein Kollektiv-Vertrag besteht. |
Sistierung der Krankenkasse während dem Militärdienst | Wenn Sie während mehr als 60 aufeinander folgenden Tagen Militär, Zivil- oder Zivilschutzdienst leisten, können Sie die obligatorische Krankenpflegeversicherung sistieren, weil Sie während dieser Zeit durch die Militärversicherung versichert sind. Die für den Dienst zuständigen Behörden informieren die dienstleistenden Personen über das Verfahren. |
Geburt ausschliessen | Frauen ohne Kinderwunsch sollten eine Krankenkasse wählen, bei der Sie die Kosten für eine Geburt in der Spitalzusatzversicherung ausschliessen können. Spitalzusatzversicherungen ohne Geburtendeckung sind je nach Kasse 10 bis 40% günstiger. Ein Ausschluss der Versicherungsdeckung für die Geburt besteht nur bei den Zusatzversicherungen. |
Anspruch auf Prämienverbilligung | Die Prämienverbilligung ist für Personen mit bescheidenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen gedacht. Wie die Verbilligung bzw. Subventionen verteilt werden, entscheiden die Kantone. Über mögliche Prämienverbilligungen muss der Kanton die Versicherten regelmässig informieren. Die Kassen müssen zwingend mit dem Kanton zusammenarbeiten. Sie haben dafür zu sorgen, dass die Verbilligungen ohne Verzug den Berechtigten zukommen. Mehr Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik Informationen A-Z. |